AGB

der Lavanda Verlags- und Marketing GmbH, nachstehend „Lavanda GmbH“ genannt.

 

Im Verhältnis zwischen der Lavanda GmbH und dem Kunden als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB entfalten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „ AGB“ genannt) von der Lavanda GmbH Wirksamkeit. Der Verwendung anderslautender und den nachfolgenden Regelungen widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht der Lavanda GmbH hiermit ausdrücklich.

 

l. Allgemeines

(1) Die hiermit dem Kunden zur Kenntnis gebrachten nachstehenden AGB gelten für jeden der Lavanda GmbH erteilten Auftrag. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung zum Kunden gelten die vorliegenden AGB auch dann, wenn bei Anschluss- oder weiteren Aufträgen die vorliegenden AGB dem Kunden nicht noch einmal ausdrücklich zur Kenntnis gebracht werden.

(2) Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen zu diesen AGB sind nur dann verbindlich, wenn es sich dabei um schriftliche Individualvereinbarungen zwischen der Lavanda GmbH und dem Kunden handelt.

(3) Anderslautende Absprachen und Vereinbarungen des Kunden mit Personen, die das Verkaufsprogramm von der Lavanda GmbH berechtigt oder unberechtigt anbieten, sind nur wirksam, wenn die Lavanda GmbH dem ausdrücklich zustimmt. Rechte und Pflichten von Erfüllungsgehilfen von der Lavanda GmbH sind davon ausgenommen.

(4) Diese AGB gelten ausdrücklich auch für Geschäfte, die von dem Kunden als Unternehmer über dem der Lavanda GmbH Internet-Shop abgewickelt werden.

 

ll. Angebot Annahme und Preise

(1) Angebote von der Lavanda GmbH sind freibleibend, Muster und Proben unverbindlich, Beschreibungen und Analysen sind ungefähr. Die genaue Beschreibung der Ware ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von der Lavanda GmbH.

(2) Angebote erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch die Lavanda GmbH stets in Euro. Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen die Lavanda GmbH zu angemessenen Preisänderungen auch nach Abschluss des Vertrages.

(3) Der Kunde ist an seine Bestellung längstens sechs Wochen gebunden. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, das Verschulden des Kunden oder durch andere, von der Lavanda GmbH nicht zu vertretende Umstände verspätet erfolgt. Die Bindungsfrist verlängert sich in diesen Fällen um die nicht von der Lavanda GmbH zu vertretenden Zeitverzögerungen.

(4) Verträge zwischen der Lavanda GmbH und dem Kunden kommen aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail, Telefax oder Post) von der Lavanda GmbH oder mit der Übersendung der vom Kunden bestellten Ware an den Kunden zustande.

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung von der Lavanda GmbH in der Auftragsbestätigung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von der Lavanda GmbH stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6) Preiserhöhungen im Hinblick auf von der Lavanda GmbH bezogene Produkte berechtigten die Lavanda GmbH auch nach Vertragsabschluss gegenüber dem Kunden zu einer angemessenen Erhöhung des vereinbarten Kaufpreises.

(7) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und Preiserhöhungen nicht stattfinden, erfolgt die Preisberechnung in Euro zu den am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager von der Lavanda GmbH.

 

lll. Auftragsvorbehalt/Lieferzeit

(1) Wird eine vereinbarte Lieferfrist von der Lavanda GmbH überschritten, kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Lavanda GmbH ist berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein Fall höherer Gewalt (z.B. Streik, Katastrophen, Kriege etc.) eintritt, sei es bei der Lavanda GmbH, beim Vorlieferanten, beim Transport selbst oder beim Unternehmer, der mit dem Transport beauftragt ist.

(3) Falls durch sonstige Umstände ohne Verschulden von der Lavanda GmbH die Ausführung eines von ihr angenommenen Auftrags ganz oder teilweise unmöglich wird, ist der Lavanda GmbH ohne Nachlieferungspflicht zur Beschränkung oder Einstellung der vereinbarten Lieferung gegenüber dem Kunden berechtigt. Nicht zum vereinbarten Liefertermin gelieferte Ware in den Bereichen Neuware, Limited Editions und Geschenksets wird die Lavanda GmbH dem Kunden automatisch nachliefern, soweit und sobald diese Ware bei der Lavanda GmbH wieder verfügbar ist.

(4) Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund verspäteter oder unterbliebener Lieferung seitens der Lavanda GmbH sind, soweit weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz seitens der Lavanda GmbH vorliegen, ausgeschlossen.

 

lV. Lieferung/Versand

(1) Wird die Annahme der Lieferung zu Unrecht vom Kunden verweigert, ist die Lavanda GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und entweder, ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens, pauschal 30 % des Kaufpreises zuzüglich Rücknahmekosten oder gegen Nachweis Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, den Nachweis zu führen, dass die Lavanda GmbH kein Schaden oder nicht der Schaden in Höhe von pauschal 30 % des Kaufpreises entstanden ist.

(2) Transportschäden und Transportverluste sind den Frachtführern, die den Transport ausführen, vom Kunden direkt und unverzüglich schriftlich zu melden; gleichzeitig ist vom Kunden eine Mitteilung in Zweitschrift/Kopie an die Lavanda GmbH zu übersenden.

 

V. Versandhandel und Weiterverkauf an Gewerbetreibende

(1) Der Vertrieb und das Weiterverkaufen der von der Lavanda GmbH bezogenen Waren im Versandhandel oder an Gewerbetreibende der gleichen Handelsebene (Großhandel an Großhandel oder Einzelhandel an Einzelhandel) oder Gewerbetreibende vorgelagerter Handelsebenen (Einzelhandel an Großhandel), ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von der Lavanda GmbH erlaubt.

(2) Eine im Einzelfall erteilte Zustimmung kann von der Lavanda GmbH auch ohne Angabe besonderer Gründe jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

 

Vl. Mängelansprüche

(1) Weist die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel auf, ist die Lavanda GmbH nach Wahl des Kunden verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache dem Kunden zu liefern (Nacherfüllung), es sei denn, dass die Lavanda GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung ausnahmsweise berechtigt ist. Der Kunde hat der Lavanda GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Mangels oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Die Nacherfüllung von der Lavanda GmbH gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen nach den nachfolgenden Bestimmungen bleibt unberührt.

(2) Für offenkundige Mängel leistet die Lavanda GmbH nur Gewähr, wenn der Kunde diese Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware der Lavanda GmbH in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) anzeigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den rechtzeitigen Zugang der Mängelanzeige an bei der Lavanda GmbH.

(3) Den Kunden als Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst sowie den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Nimmt der Kunde Änderungen an den Produkten von der Lavanda GmbH vor, entfallen Mängelansprüche des Kunden, soweit einer dieser Umstände den Mangel zumindest mitursächlich herbeigeführt hat.

(5) Die Lavanda GmbH haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund – in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

(6) Darüber hinaus haftet die Lavanda GmbH für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher Vertragspflichten verursacht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Lavanda GmbH jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Lavanda GmbH haftet unbeschadet des nachfolgenden Abs. 7 nicht für die einfache fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zugunsten von der Lavanda GmbH gelten nicht in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit die Lavanda GmbH Mängel der Kaufsache arglistig verschwiegen hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, soweit der Lavanda GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat im Rahmen der abgegebenen Garantie. Für Schäden, die auf der Verletzung einer abgegebenen Garantie beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Lavanda GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der abgegebenen Garantie erfasst ist.

(8) Soweit die Haftung von der Lavanda GmbH hiernach ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

Vll. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung seitens der Lavanda GmbH bestätigt ist, haben Zahlungen durch den Kunden per Überweisung netto innerhalb 14 Tagen (auf dem Konto von der Lavanda GmbH eingehend) ab Zugang von Rechnung und Ware zu erfolgen. Die Rechnung wird mit der Ware übersandt.

(2) Fällige Rechnungen von der Lavanda GmbH müssen vor einer neuen Lieferung durch den Kunden vollständig bezahlt sein. Anderenfalls hat die Lavanda GmbH das Recht, die Auslieferung neu bestellter Ware an den Kunden zurück zu halten.

(3) Bei dem Nichteinlösen eines vereinbarten Bankeinzugs werden die anfallenden nachgewiesenen Bankgebühren von der Lavanda GmbH dem Kunden vollumfänglich zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer weiterberechnet.

(4) Ab Fälligkeit – 14 Tage nach Rechnungsdatum – sind, unbeschadet anderer aus der Zeitüberschreitung entstehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen EZB-Basiszinssatz durch den Kunden zu zahlen.

(5) Eine Zahlung per Scheck gilt erst dann als bewirkt, sofern der Scheckbetrag dem Konto von der Lavanda GmbH gutgeschrieben ist.

 

Vlll. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung zum Kunden behält sich der Lavanda GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Kunde ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verarbeiten und zu veräußern. Verarbeitet der Kunden die gelieferten Waren mit anderen, der Lavanda GmbH nicht gehörenden Waren oder Gegenständen, wird die Verarbeitung oder Umbildung der Waren stets für die Lavanda GmbH vorgenommen und die Lavanda GmbH wird (Mit-)Eigentümer an der verarbeiteten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Ware. Nach einer Vermischung der gelieferten Waren mit einer Sache des Kunden, die als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde das erworbene Miteigentum von der Lavanda GmbH für letztere verwaltet.

(2) Anstelle und neben einem Rücktritt gemäß § 326 BGB kann die Lavanda GmbH unter den Voraussetzungen des § 281 BGB auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

(3) Veräußert der Kunde die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen, gegebenenfalls anteilig, sicherheitshalber auf der Lavanda GmbH über. Der Kunde tritt diese Forderung an der Lavanda GmbH ab und wird der Lavanda GmbH jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretene Forderung erteilen.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die auf die Lavanda GmbH übergegangene Forderung einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt den Kunden nicht, in anderer Weise, z.B. durch Abtretung oder Pfändung, über die Forderung zu verfügen.

(5) Kommt der Kunde der Lavanda GmbH gegenüber seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nach, kann die Lavanda GmbH die Einziehungsbefugnis nach Abs. 4 widerrufen und vom Kunden verlangen, dass er die Abtretung dem Schuldner bekannt gibt.

(6) Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt von der Lavanda GmbH erstreckt, gepfändet, oder wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet, oder werden andere Zwangsmaßnahmen gegen den Kunden von Dritten angekündigt, ist der Kunden verpflichtet, der Lavanda GmbH hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern, solange er sich in seinem Lagerbestand befindet; diese Verpflichtung umfasst auch die ordnungsgemäße Lagerung.

(8) Die Lavanda GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehende Sicherheit auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit sie noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

 

lX. Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von der Lavanda GmbH Erfüllungsort.

(2) Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist Memmingen (Allgäu) Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

X. Anwendbares Recht

(1) Auf die Vertragsbeziehung zwischen der Lavanda GmbH und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-K) ist ausgeschlossen.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Alleinverbindlich für alle Fragen der Wirksamkeit sowie der Auslegung des Vertrages und dieser AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Version. Für Kunden außerhalb des deutschsprachigen Raumes wird eine Übersetzung in die englische Sprache Bestandteil dieses Vertrages. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt stets die deutsche Fassung als maßgeblich.

 

Xl. Sonstige Bestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen der Lavanda GmbH und dem Kunden sind nur wirksam, wenn die Lavanda GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages und/oder dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser AGB im Ganzen. Die Parteien streben an, eine unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

 

XII. Alternative Streitbeilegung

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

Lavanda Verlags- und Marketing GmbH

Geschäftsführer: Ingrid Wollner

Registergericht: Amtsgericht Memmingen

Registernummer: HRB 19484

 

 

Stand März 2022

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